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Vergleich: KfW - EnEV 2009/2007

Nr. 1 - Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
Bei Bau, Verkauf oder Vermietung muss dem Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden. Das heißt: zieht ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus, so muss dem potentiellen Nachmieter ein Energieausweis vorgelegt werden, so dass dieser eine Information über die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes erhält. Verkauft jemand sein Haus, so ist auch in diesem Fall dem Interessenten ein Ausweis über die Energieeffizienz des Hauses vorzulegen.

Nr. 2 - Für welche Häuser muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
Für sämtliche Gebäude, egal ob es sich um Neubau oder Altbau handelt. Auch kommt es nicht auf den Nutzungszweck an. Der Energieausweis ist also für Wohn- und Nichtwohngebäude auszustellen. Für den Neubaubereich gibt es jedoch schon seit 1995 Energiebedarfsausweise, die im Rahmen der 3. Wärmeschutzverordnung (1995) bzw. der Energieeinsparverordnung 2002 geregelt waren bzw. sind. Für Bestandsgebäude gab es bisher keine Verpflichtung, die Energieeffizienz in Form eines Energieausweises darzustellen. Dies ist neu!

Nr. 3 - Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?
Mit Inkrafttreten der neuen EnEV am 01.10.2007 werden Energieausweise Pflicht - ab 01.07.2008 für Gebäude bis 1965, - ab 01.01.2009 für Gebäude ab 1966, - ab 01.07.2009 für Nichtwohngebäude

Nr. 4 - Gibt es unterschiedliche Verfahren zur Energieausweis-Ausstellung?
Ja! Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Energieausweisen:

a) Der verbrauchsorientierte Energieausweis: hierbei wird der gesamte Verbrauch des Gebäudes für die Beheizung und die Warmwasserbereitung für eine energetische Bewertung zugrunde gelegt. Anhand der Verbrauchswerte von drei aufeinander folgenden Heizungsperioden kann der verbrauchsorientierte Energieausweis ausgestellt werden. Bedingt durch das individuelle Nutzerverhalten (Beheizung und Warmwasserverbrauch) ist ein Vergleich mit ähnlichen Gebäuden nur bedingt möglich. Angabe von Verbrauchsdaten und der Wohnflächen werden durch den Bauherrn ermittelt, und Verbrauchsabrechnungen der Stadtwerke zur Verfügung gestellt. Ein Fragebogen, für weitere benötigte Angaben zur Berechnung, liegt anbei. Ein vor Ort Termin am Gebäude findet statt.

b) Der bedarfsorientierte Energieausweis: hierbei wird das Nutzerverhalten der Bewohner des Gebäudes nicht mit in die Berechnung eingerechnet. Unter genormten Bedingungen und Vorgaben wird ein bedarfsorientierter Verbrauch berechnet. Berücksichtigt werden die Wärmeverluste über die Gebäudehülle, wie Außenwand, Fenster, Dach- und Kellerflächen. Weiterhin wird das bestehende Heizungssystem bewertet. Es gibt bei der Erstellung von bedarfsorientierten Energieausweisen zwei Arten der Datenerfassung:

1. Ausführliche Datenaufnahme: Bei der ausführlichen Datenaufnahme werden vorhandene Daten zum Gebäude wie die Abmessungen der Bauteilflächen, der Aufbau der Wände und Decken usw. aus entsprechenden Bauunterlagen (Pläne, Baubeschreibungen etc.) ermittelt oder bei der Gebäudebegehung detailliert aufgenommen. Dieses Verfahren lohnt sich insbesondere vor einer geplanten Gebäudesanierung.

2. Vereinfachte Datenaufnahme: Bei der vereinfachten Datenaufnahme stehen dem Aussteller tabellierte Pauschalwerte für die Erfassung des Gebäudes zur Verfügung. Einzelne Bauteile wie Gauben, oder beheizte Kellerräume dürfen bis zu einer gewissen Größe vernachlässigt werden. Durch diese Vereinfachungen kann das Gebäude mit geringerem Zeitaufwand erfasst werden, was die Kosten für den Energieausweis deutlich reduziert.

Nr. 5 - Es gibt zwei Verfahren. Ist ein Energieausweis als Kurzverfahren ein vollwertiger Pass?
Ja! Auch ein mittels vereinfachter Datenaufnahme (sog. Kurzverfahren) ausgestellter Dena Energieausweis ist ein vollwertiger und gültiger dena Energieausweis.

Nr. 6 - Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten für den Energieausweis werden durch den Aussteller und den Kunden entsprechend dem Aufwand für das Gebäude festgelegt

Nr. 7 - Wie läuft eine Energieausweiserstellung ab?
Um zu einem Energieausweis zu kommen, ist kein Amt oder eine Behörde notwendig. Das Verfahren ist ganz einfach. Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Energieausweis-Aussteller, der ins Haus kommt, das Gebäude aufnimmt und einen Energieausweis erstellt. Der wird dem Eigentümer übergeben oder zugeschickt.

Nr. 8 - Sieht der Ausweis für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus?
Ja, denn der Energieausweis kann nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Der Energieausweis soll zeigen, wie gut die wärmedämmenden Eigenschaften der Außenhülle und die Qualität der Heizungsanlage sind. Diese beziehen sich immer auf das gesamte Gebäude. Mieter, die oberhalb oder neben einer "gut beheizten" Wohnung wohnen, kennen das, sie selbst müssen Ihre Heizungen meist kaum aufdrehen und haben es dennoch angenehm warm. Dachwohnungen brauchen in der Regel mehr Heizenergie als mittig gelegene Wohnungen. Alle Mieter profitieren also davon, dass auch die im Dach und am Rand des Hauses gelegenen Wohnungen beheizt werden. Es wird deutlich, dass also nur das gesamte Gebäude energetisch beurteilt werden kann.

Nr. 9 - Warum sind im Energieausweis keine Heizkosten enthalten?
Der Energieausweis betrachtet ausschließlich die energetische Qualität des Gebäudes. Dabei berücksichtigt er alle relevanten Details von Heizung, Fenster, Decken, Außenwänden und anderen Bauteilen. Damit lassen sich grundsätzlich Aussagen zur energetischen Qualität des Gebäudes treffen, die auch über mehrere Jahre hin Gültigkeit haben. Heizkosten sind demgegenüber von einer Fülle weiterer Faktoren beeinflusst, die nicht vom Gebäudeeigentümer gesteuert werden können. Der Energieausweis soll zukünftige Nutzer von Gebäuden darüber informieren, ob bei einem Gebäude tendenziell hohe oder niedrige Energieverbräuche zu erwarten sind. Die tatsächliche Höhe der Verbräuche ergibt sich jedoch, wie oben dargestellt, aus vielen Faktoren auf die der Nutzer auch entsprechenden Einfluss hat.

Nr. 10 - Wenn der Energieausweis keine konkreten Aussagen über den Verbrauch des einzelnen Mieters macht, was nutzt er ihm dann?
Wie bei Kühlschränken und Autos wird bei der Bedarfsberechnung ein Normverbrauch erstellt. Alles andere würde keine Vergleichbarkeit gewährleisten. Der Nutzen besteht darin, Gebäude vor dem Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages miteinander vergleichen zu können. Als Qualitäts-siegel für das Gebäude verschafft er dem Mieter eine höhere Transparenz, wie es um den Energiebedarf des Gebäudes bestellt ist. Gebäudebesitzer erhalten ihrerseits die Möglichkeit mit der energetischen Qualität des Gebäudes und mit durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen zu werben. Zudem können die im Rahmen der Energieausweisausstellung aufgenommenen Gebäudedaten für die Detailplanung von Modernisierungsmaßnahmen benutzt und somit die Gesamtkosten für Modernisierungen reduziert werden.

Nr. 11 - Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ab dem Zeitpunkt der Erstellung sind alle Energieausweise 10 Jahre gültig.

Quelle:

» dena-Homepage