Im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 sind Wohngebäude Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen.
Alle Gebäude, die nicht unter diese Kategorie fallen, bezeichnet man als Nichtwohngebäude. Energieausweise für gemischt genutzte Gebäude, die sowohl Wohnanteile als auch Nichtwohnnutzungen aufweisen, werden nach den Regelungen der EnEV 2007 §§ 22 ausgestellt. Hier ist generell eine Einzelfallbewertung notwendig.
Ab dem 01.07.2009 sind bei Gewerbeobjekten wie Bürogebäude, Supermärkte, Gaststätte und Hotels Energieausweise Pflicht. In Öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr (über 1.000 qm Nutzfläche) muss der Energieausweis gut sichtbar ausgehängt werden. Dies betrifft alle Ratshäuser, Schulen, Kindergärten, Landratsämter und Krankenhäuser.
Für beide Energieausweise gibt es unter bestimmten Bedingungen die Varianten der Ausstellung als Bedarfsausweis bzw. als Verbrauchsausweis. Nach EnEV 2007 sind Bauherr, Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft für die Erstellung der Energieausweise verantwortlich. Der Energieausweis besteht generell aus vier DIN A4 Seiten, wobei die 1. Seite allgemeine Gebäudedaten, die 2. Seite Angaben zum Bedarfsausweis, die 3. Seite Angaben zum Verbrauchsausweis und die 4. Seite Begriffserläuterungen enthält. Als Anlage sind Moderni-sierungsempfehlungen beigefügt. Es müssen für den Wohnbereich und der Gewerbefläche separate Energieausweise erstellt werden. Eine Trennung der Verbrauchsdaten ist dabei erforderlich.
Am 01.10.2007 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in Kraft getreten. Bei Verkauf oder Neuvermietung ist der Energieausweis zu erstellen, und dem neuen Mieter oder Eigentümer zugänglich zu machen.
Es können Verbrauchs- oder Bedarfsausweise nach folgenden Kriterien erstellt werden:
- für Wohngebäude, mit bis zu 4 Wohneinheiten, ist ein Bedarfsausweis zu erstellen (Ausnahme: zwischenzeitliche energetische Verbesserung/Sanierung nach der 1. WSchV 77. Hier kann wahlweise auch ein Verbrauchsausweis erstellt werden)
- für Wohngebäude, ab 5 Wohneinheiten, kann wahlweise ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellt werden
- für Wohngebäude nach 1977, unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten, kann wahlweise ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellt werden
Empfohlen wird die Erstellung eines bedarfsorientierten Ausweises, da hier unter genormten Bedingungen Gebäude miteinander verglichen werden können, was beim Verbrauchsausweis nur eingeschränkt möglich ist.
Allgemeines über den Energieausweis
Der Verbrauchsausweis:
Hierbei wird der gesamte Verbrauch des Gebäudes für die Beheizung und die Warmwasser-bereitung für eine energetische Bewertung zugrunde gelegt. Anhand der Verbrauchswerte von drei aufeinander folgenden Heizungsperioden kann der verbrauchsorientierte Energieausweis ausge-stellt werden. Bedingt durch das individuelle Nutzerverhalten (Beheizung und Warmwasser-verbrauch) ist ein Vergleich mit ähnlichen Gebäuden nur bedingt möglich. Angabe von Verbrauchs-daten und der Wohnflächen werden durch den Bauherrn ermittelt und die Verbrauchsabrechnungen werden von den Stadtwerken zur Verfügung gestellt. Ein Fragebogen, für weitere benötigte Angaben zur Berechnung, ist auszufüllen. Dem zufolge wäre ein Vor-Ort-Termin des Gebäudes notwendig, um die individuellen Eckdaten des Gebäudes für die weiteren Berechnungen aufnehmen zu können. Für den Datenabgleich können vom Bauherren die Verbrauchsdaten und die Wohnflächenangabe übernommen werden, die nutzerabhängigen Verbrauchsabrechnungen werden von den jeweiligen Stadtwerken / Stromanbieter zur Verfügung gestellt.
Der Bedarfsausweis:
Hierbei wird das Nutzerverhalten der Bewohner des Gebäudes nicht mit in die Berechnung eingerechnet. Unter genormten Bedingungen und Vorgaben wird ein bedarfsorientierter Verbrauch berechnet. Berücksichtigt werden die Wärmeverluste über die Gebäudehülle, wie Außenwand, Fenster, Dach- und Kellerflächen. Weiterhin wird das bestehende Heizungssystem bewertet.
Voraussetzung für die Erstellung eines Bedarfsausweises:
- aktuelle und gültige Grundrisspläne, Schnitte, Ansichten
- Heizungs-Anlagenbeschreibung, Schornsteinfegerprotokoll
- Angaben über Art der Warmwasserbereitung
- Vor-Ort-Termin mit Begehung des Gebäudes, Sichtung von Mauerwerk, Fenster, Türen, Dachgeschoss, Keller und Anlagentechnik
- Angaben über bereits erfolgte wärme dämmenden MaßnahmenAusfüllen eines Fragebogens, für weitere benötigte Angaben zur Berechnung





