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Vergleich: KfW - EnEV 2009/2007

Ist der Kellerraum nicht oder nur wenig beheizt, kann viel Wärme aus dem Erdgeschoß in den Keller entweichen. Bezogen auf das gesamte Gebäude können die Verluste bis zu 10 % betragen. In der Regel werden 12 cm WLG 035 PS-Platten verwendet, in Aufstellungsräumen mit Gas- oder Ölkesseln werden aus brandschutztechnischen Gründen Mineralwolle empfohlen.

Hier gibt es verschiedene Methoden diese Wärmeverluste der Wohnung im Erdgeschoß und der entstehenden Wärmebrücke zu vermeiden:

Verkleben von Dämmplatten:

Die Dämmplatten werden auf der Unterseite der Kellerdecke verklebt. Dies ist eine einfache und kostengünstige Maßnahme. In Frage kommen dafür PS-Platten, Mineralwolle- oder Hartschaumplatten. Diese Dämmung kann man durchaus auch selbst durchführen. Zu beachten ist eine ausreichende Kopfhöhe, ggf. sind Türen in der Höhe anzupassen, oder Bereiche vor den Kellerfenstern mit geringerer Dämmstärke zu versehen.

Abgehängte Decke:

Sind viele Rohrleitungen an der Decke vorhanden, gibt es die Möglichkeit eine abgehängte decke anzubringen und den Hohlraum mit Dämmmaterial wie Mineralwolle- oder Zellulose flocken zu füllen.

Obere Kellerwände verkleiden:

Damit die kalten Kellerwände keine Wärmebrücken bilden, lohnt es sich auch die oberen 50 cm der Kellerwände zu verkleiden.

Dämmung von Oben:

(Wenn die Dämmung des Kellers nicht funktioniert)
Hierbei wird der Fußboden im Erdgeschoß mit Dämmmaterial belegt. Damit keine Schimmel-probleme entstehen, muss man allerdings auf eine raumseitige Dampfsperre und feuchtigkeits-unempfindliches Material achten.

Kellertür

Als thermisch trennende Innentür zwischen beheiztem und unbeheiztem Bereich empfiehlt es sich die Kellertür mit einer zusätzlichen Innendämmung aus Hartschaumplatten und umlaufenden Dichtungen zu versehen. Diese Dämmung sollte auch auf der Innenseite der Kellerabgänge erfolgen, um möglichst geringe Wärmeverluste zum Keller zu erhalten. Die Kellertüren nach außen hin sollten möglichst mit einer wärmegedämmten und einbruchsicheren Tür neu versehen werden.

Sonderfälle bei geringer Deckenhöhe

Bei vielen Kellern ist keine ausreichende Deckenhöhe vorhanden, sodass eine Standartdämmung von 12 cm WLG 035 nicht ohne Einschränkung der Kopfhöhe eingebaut werden kann. Hier wäre der Einsatz einer verbesserten Wärmeleitgruppe möglich, z.B. nur 8 cm WLG 022. Diese Platten dämmen genauso gut wie die deutlich stärker aufgebauten Standartplatten, sind aber auch wesentlich teurer. Optimal: Nebenräume mit der Standartmaterialdämmstärke 12 cm, Durchgangsräume mit nur 8 cm Spezielplatte.