Die Dämmung der obersten Geschoßdecke ist eine relativ einfache und effiziente Maßnahme, um Energie einzusparen. Ein Großteil der Wärmeverluste erfolgt über die ungedämmten Balkendecken zum Spitzboden hin. Bis zu 30 % der Wärmeverluste des gesamten Gebäudes können bei dieser obersten Geschoßdecke entstehen.
Nicht begehbare Spitzböden
Bei nicht begehbaren aber zugänglichen Spitzböden ist eine Nachrüstpflicht durch die EnEV 2009 gegeben. Wir empfehlen das Einbringen einer Dampfbremse auf der obersten Geschoßdecke, und anschließend die Verlegung einer mindestens 20 cm WLG 035 starken Mineralwolle. Für eine Begehung zu Kaminen oder Dachfenstern werden nur einfache Holzstege verbaut.
Beim Einsatz von der Mineralwolle oder der Dämmplatten mit Holz sollte vorab eine Dampftapete in den unten liegenden Räumen eingebracht werden, wenn die Trenndecke aus Holz besteht. Alternativ kann eine Dampfbremse auf dem Holzboden verlegt werden, eine Abstimmung mit der Fachfirma sollte erfolgen.
Der Übergang von der waagerechten Dämmung auf der Geschossdecke, zu der Dämmung zwischen den Sparren muss sehr sorgfältig und Luftdicht ausgeführt werden.
Eine ungedämmte Bodentreppe zum Dachboden bildet eine flächige Wärmebrücke. Bei einem verschließbaren Treppenaufgang ist auf ausreichende Dichtigkeit und Dämmung zu achten, um zu verhindern, dass Feuchtigkeit in den Spitzboden gelangt, der dort zu Feuchteschäden führen kann.
Die Dämmung sollte im Erdgeschoß bis 20-30 cm unterhalb der Geschoßdecke, und im Erdreich berührten Kellerbereich als Perimeter-Dämmung ausgeführt werden, um Wärmebrücken der Geschoßdecke zu minimieren.





