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Vergleich: KfW - EnEV 2009/2007

Förderung von Einzelmaßnahmen seit 01.03.2011 neu

Achtung: Zum 01.03.2011 ändern sich die Förderkonditionen, bitte aktuelle Seite der Homepage der KfW nachschlagen!
Bei der Sanierung von Gebäuden stehen von Bund und Ländern unterschiedliche Fördermittel zur Verfügung. Wichtig ist dabei, die genauen Förderrichtlinien einzuhalten.

Bei der » KfW werden Fördermittel vor Beginn der Arbeiten beantragt. Je nachdem wie aufwändig die Sanierung des Gebäudes erfolgt, können die Kredite mit unterschiedlichen Zinssätzen und Zuschüssen beantragt werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit keine Kredite zu beantragen, sondern nur Zuschüsse in Höhe von 10 - 17 % der Sanierungssumme (EnEV, EnEV -30 %). Nachweise und Berechnungen werden bei diesen beiden KfW-Programmen 151/430 erforderlich
Bei der KfW gibt es für die Sanierung insgesamt 3 wichtige Unterteilungen folgender Programme:

Bei der » BAFA sind die erforderlichen Unterlagen erst nach der Sanierung einzureichen. Hier werden Austausch der alten Heizungsanlagen bezuschusst. Besonders hohe Fördersummen als Zuschuss erhalten Solaranlagen, Wärmepumpen und Pelletanlagen. Verschiedene Bonusse sind mit einander kombinierbar, die genaue Förderhöhe ist für jedes einzelne sanierte Objekt unterschiedlich zu ermitteln.