Zuschuss für Baubegleitung
Wenn bei der Sanierung im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren“ (KfW-Effizienzhaus, Prog. 151/430) die Sanierung von einem Sachverständigen begleitet wird, kann zusätzlich der Zuschuss für Baubegleitung beantragt werden.
Der Sachverständige muss folgende Leistungen erbringen:
- Detailplanungen, sofern anlagentechnische Komponenten eingebaut bzw. erneuert werden
- Unterstützung bei der Angebotsauswertung
- Mind. eine Baustellenbegehung
- Übergabe der Haustechnik inkl. Technischer Einweisung des Eigentümers in die Haus- und Regelungstechnik
Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, max. 2.000 € gewährt.
Alle Anträge sind nach der Sanierungsmaßnahme bei der KfW zu beantragen, im Vorfeld sollten die techhnischen Anforderungen der KfW genauestens befolgt werden, um eine spätere Förderung nicht zur gefährden. Letzte und aktuelle Konditionen sind auf der jeweiligen Homepage der KfW zu entnehmen.





