Die KfW Bankengruppe fördert ab 01. März 2011 neben umfassenden Sanierungen auch wieder einzelne hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen, die der Energiebilanz eines Wohn-gebäudes zugute kommen, wie Dämmung, Lüftungsanlage, Austausch der Fenster oder Erneuerung der Heizungsanlage.
Baubegleitungszuschuss
Zur Unterstützung der höheren Anforderungen und Qualitätssicherung, wird die KfW-Sonderförderprogramm 431 im Baubegleitungszuschuss, für jede durchzuführende Einzelmaßnahme gewährt. 50 % meiner Beratungskosten bis zu einer maximalen Summe von 4.000 € können als Zuschuss beantragt werden.
Im KfW-Programm 152 werden alle energetischen Sanierungsmaßnahmen gefördert, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Möglich sind auch frei wählbare Kombinationen von Einzelmaßnahmen. Bei einem Kauf sind die an Ihrem Objekt erfolgten Sanierungsmaßnahmen im Kaufvertrag gesondert auszuweisen.
Finanziert werden folgende Einzelmaßnahmen:
- Wärmedämmung der Wände, U-Wert mind. 0,20 W/m²K (z.B. 14 cm WLG 032)
- Wärmedämmung der Dachflächen, U-Wert mind. 0,14 W/m²K
- Wärmedämmung der Geschossdecken, U-Wert mind. 0,14 W/m²K
- Dämmung der Kellerdecke, U-Wert mind. 0,25 W/m²K
- Erneuerung der Fenster und Außentüren, Dreifachverglasung, U-Wert mind. 0,95 W/m²K
- Einbau einer Lüftungsanlage,
- Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Klasse A und gegebenenfalls einer hocheffizienten Zirkulationspumpe
- Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Ein Sachverständiger bestätigt die Angemessenheit der Maßnahmen. Wir empfehlen, aufeinander abgestimmte Maßnahmen, wie z. B. die Sanierung aneinander grenzender Bauteile, zeitlich zusammenhängend als Maßnahmenkombination durchzuführen. Die Sanierungsarbeiten werden durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks ausgeführt und erfüllen die technischen Mindestanforderungen. Diese sind in der Anlage zum KfW-Merkblatt detailliert dargestellt.
Lassen Sie sich vor Ihrer Sanierung durch einen Sachverständigen beraten. Möglicherweise erreichen Sie einen KfW-Effizienzhaus-Standard und können Ihre Sanierungskosten noch günstiger über das Programm 151 finanzieren, einschl. eines Zuschusses. Von der KfW als Sachverständige anerkannt sind Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinspar-verordnung).
Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Sanierungskosten nicht übersteigen. Beauftragen Sie einen Sachverständigen mit einer qualifizierten Baubegleitung, ist eine Kombination mit dem Zuschussprogramm Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung (431) möglich.Wenn Sie eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien in Kombination mit einer Heizungserneuerung auf Basis konventioneller Energieträger planen, können Sie entweder im Programm 152 einen KfW-Kredit oder einen Zuschuss des BAFA-Programms "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (Marktanreizprogramm) in Anspruch nehmen. Eine Kombination beider Fördermöglichkeiten für die gleiche Heizungskomponente ist nicht möglich. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im Rahmen des BAFA-Programms gefördert. Für andere Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten empfehlen wir das Programm Wohnraum Modernisieren (141). Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus den Programmen Energieeffizient Sanieren - Kredit (151) oder Zuschuss (430) und Energieeffizient Bauen (153) für dieselbe Wohneinheit ist nicht möglich.
Zinsbindung
Die Zinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist macht die KfW ein Prolongationsangebot.
Finanzierungsumfang und Höchstbetrag
Sie können mit diesem Programm bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) finanzieren. Der Kredit beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit im Programm 152 (Einzelmaßnahmen), und 75.000 € pro Wohneinheit im Programm 151 (Effizienzhaus). Grundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung.
Abruffrist und Bereitstellungsprovision
Sie können den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Danach wird eine Bereitstellungsprovision berechnet. Sie beträgt 0,25 % pro Monat vom noch nicht abgerufenen Kreditbetrag. Die Abruffrist kann um maximal 24 Monate verlängert werden. Ihr Kredit ist in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar. Die jeweils abgerufenen Beträge sollten innerhalb von 3 Monaten vollständig ihrem Verwendungszweck zugeführt werden. Anderenfalls wird ein Zinszuschlag fällig.
Tilgung
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie Ihren Kredit in gleich hohen vierteljährlichen Raten (Annuitäten) zurück.
Außerplanmäßige Tilgung
Im Programm 151 ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder von Teilbeträgen während der ersten Zinsbindungsfrist kostenfrei möglich. Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank.
Verwendungsnachweis
Gegenüber Ihrer Hausbank weisen Sie innerhalb von 9 Monaten nach der Auszahlung des gesamten Darlehens den programmgemäßen Einsatz der Mittel nach. Zusätzlich reichen Sie bei Ihrer Hausbank eine von Ihnen und Ihrem Sachverständigen unterschriebene "Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen" (unter Reiter 4 - "Antrag und Dokumente") ein.
Endfällige Darlehensvariante
Zum 01. März 2011 führt die KfW in allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen eine endfällige Finanzierungsvariante ein. Bis zu 8 Jahre Kreditlaufzeit bei 8 tilgungsfreien Anlaufjahren und 8 Jahren Zinsbindung (8/8/8). Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 4 Jahre.
Das bedeutet für den Kunden, dass KfW-Darlehen zukünftig noch besser in die individuelle Finanzierungsplanung integriert werden können. So ist es dann beispielsweise möglich, fällige Sparguthaben nach Ablauf der vier- bis achtjährigen endfälligen Kreditlaufzeit zur Tilgung einzusetzen.
(Quelle KfW-Homepage)





