Programm 151/152 (Kredit)
Die KfW ändert die Konditionen für die Programme "Energieeffizient Sanieren: 151/152".
Die Zuschusshöhen reduzieren sich wie folgt:
- Förderung für das KfW-Effizienzhaus 130 entfällt
- KfW-Effizienzhaus 115 mit 2,5% (zuvor 7,5%)
- KfW-Effizienzhaus 100 mit 5,0% (zuvor 12,5%)
- KfW-Effizienzhaus 85 mit 7,5% (zuvor 15,0%)
Neu ist der Tilgungszuschuss für das KfW-Effizienzhaus 55 (mit 12,5%) und das KfW-Effizienzhaus 70 (mit 10,0%).
Es gelten folgende Werte für das Erreichen dieser KfW-Effizienzhäuser:
KfW-Effizienzhaus 55
Sie dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf von 55% und den Transmissionswärmeverlust von 70% der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nicht überschreiten.
Bei Kauf/Ersterwerb oder Sanierung dieses KfW-Effizienzhauses sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.
KfW-Effizienzhaus 70
Sie dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf von 70% und den Transmissionswärmeverlust von 85% der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nicht überschreiten.
Bei den KfW-Effizienzhäusern 70, 85, 100 und 115 empfiehlt die KfW eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen.
Die Konditionen der Einzelmaßnahmen ändern sich nicht, jedoch die Voraussetzungen:
- Sole-Wasser Wärmepumpe benötigt eine Jahresarbeitszahl von mind. 4,0
- Luft-Wasser Wärmepumpe benötigt eine Jahresarbeitszahl von mind. 3,5
Programm 430 (Zuschuss)
Die Investitionszuschüsse ändern sich wie folgt:
- KfW-Effizienzhaus 55: 17,5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 13.125 €/Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70: 15,0% der förderfähigen Investitionskosten, max. 11.250 €/Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 85: 12,5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 9.375 €/Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 100: 10,0% der förderfähigen Investitionskosten, max. 7.500 €/Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 115: 7,5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 5.625 €/Wohneinheit
- Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen: 5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 €/Wohneinheit



