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Vergleich: KfW - EnEV 2009/2007

Programm 151/152 (Kredit)

Die KfW ändert die Konditionen für die Programme "Energieeffizient Sanieren: 151/152".

Die Zuschusshöhen reduzieren sich wie folgt:

Neu ist der Tilgungszuschuss für das KfW-Effizienzhaus 55 (mit 12,5%) und das KfW-Effizienzhaus 70 (mit 10,0%).

Es gelten folgende Werte für das Erreichen dieser KfW-Effizienzhäuser:

KfW-Effizienzhaus 55
Sie dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf von 55% und den Transmissionswärmeverlust von 70% der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nicht überschreiten.

Bei Kauf/Ersterwerb oder Sanierung dieses KfW-Effizienzhauses sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.

KfW-Effizienzhaus 70
Sie dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf von 70% und den Transmissionswärmeverlust von 85% der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nicht überschreiten.

Bei den KfW-Effizienzhäusern 70, 85, 100 und 115 empfiehlt die KfW eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen.

Die Konditionen der Einzelmaßnahmen ändern sich nicht, jedoch die Voraussetzungen:

Programm 430 (Zuschuss)

Die Investitionszuschüsse ändern sich wie folgt: