Förderung von Einzelmaßnahmen seit 01.03.2011 neu |
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Die KfW Bankengruppe fördert ab 01. März 2011 neben umfassenden Sanierungen auch wieder einzelne hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen, die der Energiebilanz eines Wohn-gebäudes zugute kommen, wie Dämmung, Lüftungsanlage, Austausch der Fenster oder Erneuerung der Heizungsanlage. |
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Baubegleitungszuschuss
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Zur Unterstützung der höheren Anforderungen und Qualitätssicherung, wird die KfW-Sonderförderprogramm 431 im Baubegleitungszuschuss, für jede durchzuführende Einzelmaßnahme gewährt. 50 % meiner Beratungskosten bis zu einer maximalen Summe von 4.000 € können als Zuschuss beantragt werden. |
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Finanziert werden folgende Einzelmaßnahmen: |
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Ein Sachverständiger bestätigt die Angemessenheit der Maßnahmen. Wir empfehlen, aufeinander abgestimmte Maßnahmen, wie z. B. die Sanierung aneinander grenzender Bauteile, zeitlich zusammenhängend als Maßnahmenkombination durchzuführen. Die Sanierungsarbeiten werden durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks ausgeführt und erfüllen die technischen Mindestanforderungen. Diese sind in der Anlage zum KfW-Merkblatt detailliert dargestellt. |
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Kombination mit anderen Fördermitteln
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Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Sanierungskosten nicht übersteigen. Beauftragen Sie einen Sachverständigen mit einer qualifizierten Baubegleitung, ist eine Kombination mit dem Zuschussprogramm Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung (431) möglich.Wenn Sie eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien in Kombination mit einer Heizungserneuerung auf Basis konventioneller Energieträger planen, können Sie entweder im Programm 152 einen KfW-Kredit oder einen Zuschuss des BAFA-Programms "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (Marktanreizprogramm) in Anspruch nehmen. Eine Kombination beider Fördermöglichkeiten für die gleiche Heizungskomponente ist nicht möglich. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im Rahmen des BAFA-Programms gefördert. Für andere Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten empfehlen wir das Programm Wohnraum Modernisieren (141). Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus den Programmen Energieeffizient Sanieren - Kredit (151) oder Zuschuss (430) und Energieeffizient Bauen (153) für dieselbe Wohneinheit ist nicht möglich. |
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Zinsbindung
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Die Zinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist macht die KfW ein Prolongationsangebot. |
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Finanzierungsumfang und Höchstbetrag
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Sie können mit diesem Programm bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) finanzieren. Der Kredit beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit im Programm 152 (Einzelmaßnahmen), und 75.000 € pro Wohneinheit im Programm 151 (Effizienzhaus). Grundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung. |
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Abruffrist und Bereitstellungsprovision
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Sie können den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Danach wird eine Bereitstellungsprovision berechnet. Sie beträgt 0,25 % pro Monat vom noch nicht abgerufenen Kreditbetrag. Die Abruffrist kann um maximal 24 Monate verlängert werden. Ihr Kredit ist in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar. Die jeweils abgerufenen Beträge sollten innerhalb von 3 Monaten vollständig ihrem Verwendungszweck zugeführt werden. Anderenfalls wird ein Zinszuschlag fällig. |
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Tilgung
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Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie Ihren Kredit in gleich hohen vierteljährlichen Raten (Annuitäten) zurück. |
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Außerplanmäßige Tilgung
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Im Programm 151 ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder von Teilbeträgen während der ersten Zinsbindungsfrist kostenfrei möglich. Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank. |
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Verwendungsnachweis
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Gegenüber Ihrer Hausbank weisen Sie innerhalb von 9 Monaten nach der Auszahlung des gesamten Darlehens den programmgemäßen Einsatz der Mittel nach. Zusätzlich reichen Sie bei Ihrer Hausbank eine von Ihnen und Ihrem Sachverständigen unterschriebene "Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen" (unter Reiter 4 - "Antrag und Dokumente") ein. |
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Endfällige Darlehensvariante
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Zum 01. März 2011 führt die KfW in allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen eine endfällige Finanzierungsvariante ein. Bis zu 8 Jahre Kreditlaufzeit bei 8 tilgungsfreien Anlaufjahren und 8 Jahren Zinsbindung (8/8/8). Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 4 Jahre. |
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(Quelle KfW-Homepage) |
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