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KfW Konditionsänderung
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Programm 151/152 (Kredit)
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Die KfW ändert die Konditionen für die Programme "Energieeffizient Sanieren: 151/152".
Die Zuschusshöhen reduzieren sich wie folgt:
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Förderung für das KfW-Effizienzhaus 130 entfällt |
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KfW-Effizienzhaus 115 mit 2,5% (zuvor 7,5%) |
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KfW-Effizienzhaus 100 mit 5,0% (zuvor 12,5%) |
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KfW-Effizienzhaus 85 mit 7,5% (zuvor 15,0%) |
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Neu ist der Tilgungszuschuss für das KfW-Effizienzhaus 55 (mit 12,5%) und das KfW-Effizienzhaus 70 (mit 10,0%).
Es gelten folgende Werte für das Erreichen dieser KfW-Effizienzhäuser:
KfW-Effizienzhaus 55 Sie dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf von 55% und den Transmissionswärmeverlust von 70% der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nicht überschreiten.
Bei Kauf/Ersterwerb oder Sanierung dieses KfW-Effizienzhauses sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.
KfW-Effizienzhaus 70 Sie dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf von 70% und den Transmissionswärmeverlust von 85% der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nicht überschreiten.
Bei den KfW-Effizienzhäusern 70, 85, 100 und 115 empfiehlt die KfW eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen.
Die Konditionen der Einzelmaßnahmen ändern sich nicht, jedoch die Voraussetzungen:
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Sole-Wasser Wärmepumpe benötigt eine Jahresarbeitszahl von mind. 4,0 |
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Luft-Wasser Wärmepumpe benötigt eine Jahresarbeitszahl von mind. 3,5 |
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Programm 430 (Zuschuss)
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Die Investitionszuschüsse ändern sich wie folgt:
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KfW-Effizienzhaus 55: 17,5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 13.125 €/Wohneinheit |
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KfW-Effizienzhaus 70: 15,0% der förderfähigen Investitionskosten, max. 11.250 €/Wohneinheit |
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KfW-Effizienzhaus 85: 12,5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 9.375 €/Wohneinheit |
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KfW-Effizienzhaus 100: 10,0% der förderfähigen Investitionskosten, max. 7.500 €/Wohneinheit |
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KfW-Effizienzhaus 115: 7,5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 5.625 €/Wohneinheit |
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Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen: 5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 €/Wohneinheit |
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